Um die Belastung der Wärmekund:innen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 unter anderem eine Preisbremse für Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kund:innen zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremse funktioniert für Sie als Letztverbraucher:in unserer Wärmelieferung wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten persönlichen Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (Preisdeckel) berechnet. Der Jahresverbrauch beruht dabei entweder auf Ihrem Vorjahresverbrauch oder auf dem zukünftig zu erwartenden Verbrauch ab September 2022 für das Folgejahr. Der Staat übernimmt für die genannten 80 Prozent die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.
Für Letztverbraucher:innen bzw. Haushalte beträgt der Referenzpreis für Wärme 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde (kWh), inklusive aller Steuern und Abgaben.
Für die Wärmemenge, die Verbraucher:innen über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus nutzen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Wärmepreisbremse startet im März 2023, gilt allerdings rückwirkend ab Januar 2023.
Vorerst ist die Dauer der Wärmepreisbremse auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kund:innen eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben.
Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Düsseldorf unter: Energiespartipps.